Gute Mitarbeiter halten
Ihr Unternehmen ist schon einige Jahre alt. Eigentlich sind Sie mit der Entwicklung ganz zufrieden. Doch Stillstand würde Rückschritt bedeuten. Deshalb denken Sie jetzt an Expansion. Mit der Ausweitung des Geschäftes stellt sich natürlich die Frage, ob die Deckungssummen Ihrer Versicherungen noch ausreichend sind, ob die veränderten Bedingungen nicht eine Umstrukturierung des Versicherungsschutzes erforderlich machen.
Genauso wichtig ist für Sie jedoch die Überlegung, wie Sie gute Mitarbeiter langfristig an Ihren Betrieb binden können. Und wie Sie für den Fall vorsorgen können, dass wichtige Mitarbeiter plötzlich ausfallen.
Gruppenunfallversicherung: Die privaten Unfallversicherer bieten Arbeitgebern die Möglichkeit, für ihre Mitarbeiter eine Gruppenunfallversicherung als zusätzliche Sozialleistung für die Beschäftigten zu günstigen Beiträgen abzuschließen. Auch hier sind die Versicherten nicht nur im Falle eines Unfalles bei der Arbeit, sondern weltweit rund um die Uhr geschützt.
Reiseversicherungen für Sie und Ihre Mitarbeiter - vorteilhafte Gruppentarife bei Dienstreisen:
Ihre Angestellten werden es zu schätzen wissen, wenn Sie als Chef für ergänzenden Versicherungsschutz auf Dienstreisen sorgen. Die deutschen Versicherungen bieten da günstige Gruppentarife an: Der Beitrag pro Mitarbeiter ist dabei günstiger als beim Abschluss eines Einzelvertrages. Typische Policen: Unfall- und Reisegepäckversicherungen.
Dem Arbeitgeber steht es frei, eine Unfallversicherung nur für die Folgen von beruflich bedingten Unfällen abzuschließen. Die Prämie ist da natürlich geringer als bei Einschluss von Unfällen, die Ihren Mitarbeitern in der Freizeit zustoßen können
Die Reisegepäckversicherung bewahrt vor finanziellem Schaden durch Verlust, Zerstörung und Beschädigung des Gepäcks während der Reise. Auch zahlt sie, wenn das aufgegebene Gepäck nicht am selben Tag am Bestimmungsort ankommt. Dann wird für die nachgewiesenen Aufwendungen für Ersatzkäufe ein individuell vereinbarter Betrag, zum Beispiel 500 Euro, ausgezahlt.
Für Mitarbeiter, die häufig den eigenen Wagen für Dienstreisen benutzen, sollten Sie eine Vollkaskover-sicherung abschließen. Kommt es zu einem selbst verschuldeten Unfall, wird der Mitarbeiter für sein Entgegenkommen nicht noch mit den Reparaturkosten für das Auto bestraft.
Privatschutz für erkrankte Mitarbeiter: Firmen können für ihre Mitarbeiter privaten Krankenversicherungs-schutz erwerben. Ein Gruppenvertrag muss grundsätzlich mindestens 20 Mitarbeiter versichern. Die Beiträge sind deutlich niedriger als bei Einzelverträgen, Wartezeiten zu Vertragsbeginn entfallen, der Ehepartner und die Kinder lassen sich mitversichern. In Frage kommen nicht nur Vollversicherungen und Verdienstausfallpolicen, sondern auch - als Ergänzung zum gesetzlichen Kassenschutz – Zusatzversicherungen für den Krankenhaus-aufenthalt.
Nicht nur für Große - die betriebliche Altersversorgung: Es ist ein Irrtum anzunehmen, das sei nur ein Kapitel für Großfirmen. Denn auch für kleine Unternehmen bietet die deutsche Versicherungswirtschaft günstige, ganz auf den Bedarf der einzelnen Firma eingehende Lösungen an.
Auch der Inhaber selbst kann sich über seinen Betrieb eine zusätzliche Altersversorgung aufbauen. Das gilt gleichermaßen für mitarbeitende Ehegatten.
Direktversicherung: Gerade für kleinere und mittelgroße Betriebe ist die Direktversicherung gedacht. Als eine besondere Form der Lebensversicherung zur Alters-, Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsvorsorge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung erweist sie sich als besonders problemlos. So beschränkt sich der Verwaltungsaufwand für die Firma letztlich auf die Zahlung der Beiträge für die Lebensversicherungen, die auf das Leben der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen abgeschlossen worden sind. Diese sind direkt bezugsberechtigt.
Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist aber stets das Unternehmen. Dabei ist es ganz gleich, ob das Unternehmen die Beiträge selbst aufbringt oder vom Arbeitnehmergehalt - zum Beispiel vom Weihnachtsgeld - einbehält.
Die Direktversicherung hat viele Vorteile: Die letztgenannte Variante ist vor allem für gut verdienende Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter steuerlichen Aspekten interessant. Durch diese Art der Gehaltsum- wandlung in Versorgungslohn - zum Beispiel auch anstelle einer Gehaltserhöhung - unterliegt der betreffende Teil des Einkommens nur einer 20- prozentigen Pauschalsteuer zuzüglich der eventuell anfallenden Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlags und nicht dem höheren persönlichen Steuersatz.
Auch geschäftsführende Gesellschafter können eine solche Police für sich und die mitarbeitende Ehefrau abschließen, wobei die zugesagte Versorgung natürlich dem Grund und der Höhe nach angemessen sein muss.
Alternativ bietet sich im Zuge der Rentenreform seit Anfang 2002 die Möglichkeit, Beiträge an eine Direkt- versicherung unter Inanspruchnahme einer staatlichen Förderung (der so genannten „Riester-Förderung“) zu zahlen. Damit kann der jeweilige Mitarbeiter eine staatliche Zulage nebst einem zusätzlichen steuerlichen Sonderausgabenabzug in Anspruch nehmen, wenn die Beiträge nicht pauschal, sondern normal lohnversteuert werden. Die einzelnen Komponenten der Förderung werden in der Broschüre „Die neue Rente und ihre Förderung“ näher erläutert, die in der Reihe „Versicherungen klipp + klar“ erschienen ist.
Rückdeckungsversicherung: In größeren Unternehmen wird meist die Pensionszusage als betriebliche Versorgungsmaßnahme gewählt. Stirbt ein Arbeitnehmer vorzeitig oder wird er zum Invaliden, entsteht jedoch für die Firma eine unerwartet hohe Belastung. Mit Hilfe einer Rückdeckungsversicherung lässt sich dieses Risiko in Grenzen halten.
Diese Versicherung ist besonders dann unentbehrlich, wenn für einzelne Arbeitnehmer (oder auch die geschäftsführenden Gesellschafter) hohe Pensionszusagen bestehen.
Pensionszusage plus Direktversicherung - für leitende Angestellte bietet sich eine Kombination an: Es ist auch möglich, Pensionszusage und Direktversicherung miteinander zu kombinieren. Diese Möglichkeit bietet sich zum Beispiel an, wenn eine Pensionszusage besteht, leitende Mitarbeiter mit Hilfe der Direktversicherung aber noch besser gestellt werden sollen.
Welche Versicherungsform Sie in Ihrem Unternehmen auch wählen: Sie brauchen keine Angst vor dem zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu haben. Den übernimmt für Sie das Versicherungsunternehmen.
Direktversicherung und Pensionszusage sind nur 2 von 5 Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung. Betriebliche Altersversorgung kann auch im Rahmen einer Unterstützungskasse, einer Pensionskasse oder seit neuestem über einen Pensionsfonds angeboten werden. Der Arbeitgeber sollte dabei bedenken, dass er seit dem 1. Januar 2002 verpflichtet ist, seinen Beschäftigten die Möglichkeit zu bieten, Teile ihres Entgelts für die betriebliche Altersversorgung zu verwenden.
Dem Arbeitnehmer steht es dabei grundsätzlich frei, sich für den Durchführungsweg der Direktversicherung zu entscheiden. Der Arbeitgeber kann dies verhindern, indem er stattdessen den Durchführungsweg der Pensionskasse oder des Pensionsfonds vorgibt. Die Folge: Die zu leistenden Beiträge an die Pensionskasse oder den Pensionsfonds sind steuer- und sozialversicherungsbeitragsfrei, sofern sie nicht 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten übersteigen.
Wenn der Arbeitnehmer die bereits angesprochene „Riester-Förderung“ nutzen will, müssen die Beiträge als Arbeitslohn normal lohnversteuert werden.
Weiterführende Informationen über die betriebliche Altersversorgung und ihre verschiedenen Durchführungs-wege enthält die in der Reihe „Versicherungen klipp + klar“ erschienene Broschüre „Die betriebliche Altersversorgung“.