Den Lebensstandard sichern
Ihr Betrieb hat mittlerweile seinen festen Platz im Markt. Er ist auch rundum versichert. Jetzt ist es höchste Zeit für Sie als Chef, dass Sie sich wieder mal um Ihre persönliche Absicherung kümmern.
Anpassung des Versicherungsschutzes geboten: Vor einigen Jahren haben Sie sich vielleicht aus Kosten- gründen für eine Risikolebensversicherung entschieden. Nun sollten Sie auch an Ihr Alter und daher an den Abschluss einer Kapitallebensversicherung denken.
Vielleicht sieht Ihre Risikolebensversicherung sogar ein entsprechendes Umwandlungsrecht vor. Und wenn Sie noch keinen Schutz bei Berufsunfähigkeit haben, sollten Sie den spätestens jetzt veranlassen.
Außerdem: Stimmt der Tagessatz Ihrer Krankentagegeldversicherung noch? Reicht er bei längerer Krankheit aus, den gewohnten Lebensstandard zu halten?
An die Kinder denken: Auch für Ihre Kinder können Sie frühzeitig vorsorgen. Zum Beispiel mit einer Heirats- und einer Ausbildungsversicherung. Bei diesen beiden speziellen Formen der Lebensversicherung wird die im Vertrag festgelegte Summe plus Überschussbeteiligung entweder bei Heirat des Kindes oder spätestens bei Ablauf der Police (meist bei der Vollendung des 25. Lebensjahres), bei der Ausbildungsversicherung immer zum vertraglich vereinbarten Termin gezahlt.
Bei Tod des Beitragszahlers besteht weiter Versicherungsschutz:
Versicherte Person und Beitragszahler ist dabei meist ein Elternteil, bei der Heiratsversicherung ist zusätzlich das Kind versichert. Stirbt der versicherte Elternteil vor Ablauf des Vertrages, bleibt der Vertrag bestehen, ohne dass Beiträge gezahlt werden müssen.
Schließt ein 30-jähriger Mann zum Beispiel eine Heiratskapitalversicherung zu Gunsten seiner fünfjährigen Tochter ab, so erhält er für monatlich etwa 25 Euro eine garantierte Versicherungssumme von 6 500 Euro. Die junge Dame kann an ihrem 25. Geburtstag aber dank der Überschussbeteiligung mit knapp 10 000 Euro rechnen.
Ein bisschen Spekulation: Wenn Sie als Selbständiger mit einer privaten Rentenversicherung bereits eine Grundversorgung für das Alter besitzen und die Chance wahrnehmen möchten, ein Zusatzgeschäft zu machen, können Sie sich für eine Versicherungsform entscheiden, die sich vor allem in den angelsächsischen Ländern großer Beliebtheit erfreut: die fondsgebundene Lebensversicherung.
Börsenfonds bedeuten Risiko und Chance: Wollen Sie mehr Gewinn als bei einer „normalen“ Kapital-lebensversicherung erzielen, so müssen Sie allerdings auch bereit sein, etwas zu riskieren. Der „Sparanteil“ dieser Versicherung wird nämlich, ganz nach Ihrer Wahl, an der Börse in Aktien- oder Rentenfonds angelegt.
Das eröffnet Ihnen zusätzliche Gewinnchancen, enthält aber auch das Verlustrisiko. Denn je nach Konjunktur und weltpolitischer Lage unterliegt der Wert der Anteile starken Schwankungen. Immerhin: Die Versicherungs-gesellschaft garantiert für den Todesfall eine bestimmte Summe.
Vorsorge für den Generationswechsel: Wenn ein Unternehmer stirbt, kann der Fortbestand der Firma durch die Auszahlung von Pflichtteilen, die sofort fällige Rückzahlung von Krediten oder allein schon durch die Erbschaftsteuer gefährdet werden.
Bei richtiger Gestaltung von Lebensversicherungen lassen sich solche Schwierigkeiten vermeiden. Der zukünftige Erbe kann auf das Leben des Erblassers eine so genannte unechte Erbschaftsteuerversicherung abschließen. Dazu muss naturgemäß das Einverständnis des Erblassers schriftlich vorliegen.
Die Versicherungssumme wird gezahlt, wenn der Erblasser stirbt. Da der Erbe hierfür Versicherungsbeiträge gezahlt hat, unterliegt sie dann nicht der Erbschaft- und Einkommensteuer. Das geerbte Vermögen wird nicht angegriffen.
Einkommensteuer wird nicht fällig, wenn der Vertrag mindestens auf 12 Jahre abgeschlossen wurde, und - bei nach dem 31. Mai 1996 abgeschlossenen Lebensversicherungen - während der gesamten Vertragsdauer ein Todesfallschutz von mindestens 60 Prozent der Beitragssumme gegeben ist. Keine Rolle spielt die Vertrags-dauer bei Risikoversicherungen.
Welche spezielle Form der Lebensversicherung für Ihre Belange die richtige ist, können Sie nur im Gespräch mit einem Versicherungsexperten herausfinden. Allgemein gültige Lösungen gibt es nicht.
An die Extras denken . auch Hobbys bergen Risiken: Angenommen, Ihre wirtschaftliche Situation ist als gut zu bezeichnen. Sie können es sich leisten, Ihrem Ehepartner wertvollen Schmuck zu schenken und besitzen bereits wertvolle Kunstgegenstände und Antiquitäten. Da sollten Sie Ihren Versicherungsvertreter einmal fragen, ob das alles noch durch die vor Jahren abgeschlossene Hausratversicherung gedeckt ist.