Jetzt ganz professionell
Die ersten Hürden sind überwunden. Ihre Firma ist aus den roten Zahlen
heraus. Sie können jetzt daran denken, Provisorien durch Dauerlösungen zu ersetzen, gebrauchte Maschinen durch neue, den PC der vorletzten Generation durch die neueste EDV-Anlage. Zur Sicherung von Marktanteilen bauen Sie Ihre Produktions- und Absatzkapazitäten aus, stellen zusätzliche Mitarbeiter ein. Das birgt neue Risiken. Und es ist der richtige Zeitpunkt, Ihre Versicherungspolicen zu überprüfen.
Maschinenversicherung:
Das High-Tech-Zeitalter beginnt nun auch in Ihrem Betrieb. Anstelle der früher manuell bedienten Maschinen schaffen Sie jetzt CNC-gesteuerte Automaten an. Deren Wert ist nicht nur um ein Vielfaches höher, sie sind auch empfindlicher gegen Bedienungs- und Wartungsfehler.
Bei einem Schaden müssen nicht selten ganze Aggregatgruppen ausgetauscht werden. Das kann ganz schön ins Geld gehen. Doch keine Angst: Das finanzielle Risiko für solche Schäden können Sie durch eine Maschinenversicherung auf ein Assekuranzunternehmen verlagern. Das bezahlt dann die teure Reparatur, sogar dann, wenn ein Totalschaden mutwillig von einem frustrierten Mitarbeiter verursacht wurde, oder nach einem Kurzschluss oder dem Versagen von Sicherungseinrichtungen.
Die Versicherung ersetzt in der Regel die Wiederherstellungskosten der Maschine zum Zeitpunkt des Schadens. Allerdings ist bei dieser Versicherungsart eine Selbstbeteiligung der Firma üblich, die jeweils von der zu ersetzenden Summe abgezogen wird.
Inzwischen fallen die fixen Kosten für Gehälter, Miete, Bankzinsen usw. in voller Höhe weiter an. Dieser Aufwand an fortlaufenden Kosten und der entgangene Betriebsgewinn können durch eine MBU-Versicherung
gedeckt werden. Sie soll sicherstellen, dass der Unternehmer das gleiche Betriebsergebnis erzielt, das er ohne Betriebsunterbrechung gehabt hätte.
Elektronikversicherung: Die Zeit der elektrischen Schreibmaschine in Ihrem Büro ist endgültig vorbei. Sie sind jetzt mit allen modernen Kommunikationsmitteln wie Telefax und Computern ausgerüstet.
Allgefahren- Deckung für Büroelektronik: Mit einer separaten Elektronikversicherung können Sie sich weit besser vor finanziellen Verlusten schützen, als das im Rahmen einer Inhaltsversicherung, der „Hausrat-versicherung“, für Ihre Betriebs- oder Büroausstattung möglich ist. Laut Statistik werden nämlich nur fünf Prozent aller EDV-Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl verursacht.
Viel häufiger streikt der Computer als Folge von Überspannung oder Blitzeinwirkung, vor allem jedoch wegen falscher Handhabung, Fahrlässigkeit oder gar mutwilliger Beschädigung.
Für wenige Promille der Versicherungssumme erhalten Sie eine Allgefahren- Deckung. Wie umfassend sie ist, zeigen diese Beispiele:
Ein Mitarbeiter stolpert über ein Kabel, reißt die Telefonzentrale vom Tisch. Die Versicherung trägt den Schaden.
Während der Frühstückspause wird ein teurer Laptop aus dem Büro gestohlen. Die Sekretärin hatte die Tür während einer kurzen Abwesenheit nicht verschlossen. Es handelt sich also um keinen Einbruchdiebstahl (gegen den Sie wahrscheinlich schon versichert sind). In der Elektronikversicherung kann jedoch auch einfacher Diebstahl mitversichert werden.
Eine Auszubildende verschüttet eine Tasse mit Kaffee ausgerechnet über dem neuen Fotokopierer. Der gibt seinen Geist auf. Die Reparatur ist aufwendig, doch die Kosten werden vom Versicherer übernommen.
Spezielle Computerversicherungen:
Nicht durch die Elektronikversicherung abgesichert sind der Verlust oder die Beschädigung von Datenträgern (Software), der Computermissbrauch durch Mitarbeiter, Software-Schäden durch Viren, Würmer oder so genannte „Trojanische Pferde“. Dafür gibt es spezielle Versicherungen.
Datenträgerversicherung: Ohne die zur EDV-Anlage gehörenden Programme sowie die gespeicherten Informationen ist der Rechner wertlos für Ihr Unternehmen. Gehen die Firmendaten verloren - gleichgültig, ob durch einen Bedienungsfehler, Diebstahl oder Sabotage - bedeutet das meist Stillstand für den ganzen Betrieb. Die Versicherung zahlt nicht nur für den Ersatz der Programme, sondern auch für die Wiedereingabe der Daten.
Mehrkostenversicherung: Produktionsausfälle und Terminschwierigkeiten sind nicht selten die Folge eines längeren Ausfalls der Datenverarbeitungsanlage. Vorausschauende Unternehmer versuchen, solche Störungen des Betriebsablaufs zu vermeiden. Sie erarbeiten schon vor Eintritt des Störfalls ein Konzept zur Schadenbegrenzung.
So kann beispielsweise mit einem befreundeten Unternehmen (auf Gegenseitigkeit) vereinbart werden, dass es bei einem Crash die anfallende Datenverarbeitung übernimmt. Ein vorsorgliches Abkommen mit einem Rechenzentrum ist ebenfalls möglich.
Auch wenn das alles im Ernstfall funktioniert, entstehen dadurch Mehrkosten. Das Rechenzentrum stellt seine Leistungen in Rechnung, die befreundete Firma zumindest die durch Mehrarbeit ihrer Mitarbeiter angefallenen Kosten der Überstunden. Das alles lässt sich durch eine Mehrkostenversicherung abdecken. Voraussetzung für den Eintritt der Versicherung ist der Ausfall Ihrer EDV-Anlage infolge eines Sachschadens.
Versicherung von Forderungsausfällen - Kreditversicherung hilft bei Kundenpleiten: Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in jeder Unternehmensbilanz ein wichtiger Posten. Außenstände werden jedoch durch eine steigende Zahl von Insolvenzen gefährdet. Ein Ende der Insolvenzwelle ist vorerst nicht abzusehen. Wie sich eine Kundenpleite in der Praxis auswirkt, zeigt ein Beispiel: Angenommen, eine Firma rechnet mit einer Umsatzrendite vor Steuern von 4 Prozent, und es fällt eine Forderung von 5 000 Euro aus. Zum Ausgleich muss ein Mehrumsatz von 125 000 Euro erzielt werden!
Versicherer gibt Vorwarnung: Vor solchen Ausfällen schützt die Delkredereversicherung im In- und Ausland. Das Versicherungsunternehmen überwacht dabei die Kreditwürdigkeit der Abnehmer und warnt Sie, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Kunden verschlechtert. Tritt dennoch ein Ausfall ein - Insolvenz oder längerer Zahlungsverzug, sog. Protracted Default - zahlt die Versicherung abzüglich eines Selbstbehalts des Versicherten. Er beträgt in der Regel 25 Prozent.
Der Versicherungsbeitrag wird individuell und risikogerecht kalkuliert. Der Beitragssatz beträgt wenige Promille des versicherten Jahresumsatzes (gemäß Beispielrechnung ca. 2 Promille).
Neben der privaten Kreditversicherung, die nur das wirtschaftliche Risiko abdeckt, gibt es die Ausfuhrgewähr-leistungen des Bundes. Im Auftrag und für Rechnung der Bundesrepublik Deutschland bearbeitet die Hermes Kreditversicherungs-AG federführend die staatlichen Ausfuhrgarantien und -bürgschaften in konsortialer Zusammenarbeit mit der PwC Deutsche Revision.
Veruntreuungen durch Mitarbeiter:
Vertrauensschadenversicherung hilft. Viele Unternehmer verkennen häufig die Gefahr von Veruntreuungen durch eigene Mitarbeiter. Zu Unrecht. Die Vermögensverluste in der deutschen Wirtschaft durch Betrug, Veruntreuung und Unterschlagung liegen laut polizeilicher Kriminalstatistik bei etwa 6 Milliarden Euro, laut Schätzung entfallen davon allein rund 2,4 Milliarden Euro auf von Arbeitnehmern verursachte Schäden. Und die Zahl der Schadenfälle nimmt Jahr für Jahr zu.
Die Möglichkeit zu veruntreuen gibt es in jedem Unternehmen. Die Motive sind vielschichtig und werden häufig erst zu spät erkannt. Sicherheitslücken lassen sich nicht vollständig schließen.
Mit einer Vertrauensschadenversicherung kann man sich gegen diese Risiken schützen. Sie hilft Unternehmen bei Vermögensschäden, die Arbeitnehmer, Angestellte, Aushilfen, Praktikanten und Zeitarbeitskräfte ebenso wie Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder (mit maximal 15 Prozent Anteilsbesitz) vorsätzlich verursachen durch Diebstahl, Unterschlagung, Veruntreuung, Betrug, Sachbeschädigung oder Sabotage.
Ebenfalls versicherbar sind Schäden durch Eingriffe von Hackern in die EDV. Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Die Prämie richtet sich nach Versicherungssumme, Anzahl der versicherten Personen und Laufzeit des Vertrages.
Rechtsschutzversicherung: Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand. An diesem Spruch ist schon was dran. Denn Recht haben und Recht bekommen, das ist zweierlei.
Ein Rechtsstreit kann teuer werden. Sicher ist aber, dass Ihr gutes Recht Sie immer Geld kosten wird. Ihr Rechtsanwalt kommt immer zu seinen Gebühren, ganz gleich, ob er den Prozess gewinnt oder verliert. Ihr Gegner zahlt nur dann, wenn Sie den Rechtsstreit gewinnen - vorausgesetzt, er ist dazu in der Lage. Verlieren Sie, tragen Sie nicht nur Ihre eigenen Anwaltskosten, sondern auch noch die der Gegenseite.
Bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht tragen Sie in erster Instanz Ihre eigenen Kosten immer selbst, egal, wie der Prozeß ausgegangen ist. Hinzu kommen noch die Kosten für das Gerichtsverfahren, beispielsweise Gerichtsgebühren, und Sachverständigengutachten.
Gerade im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit ist man besonders häufig der Gefahr von Rechtsstreitigkeiten und damit einem hohen finanziellen Risiko ausgesetzt. Deshalb bieten Versicherungen Rechtsschutzpolicen für Selbständige an. Sie sollten sich unbedingt mit diesem Thema befassen.
Kombipakete - Rundum-Rechtsschutzpakete für Selbständige:
Die meisten Versicherer bieten Rechtsschutzpakete für Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige an. Sie sind speziell auf den Versicherungsbedarf dieser Zielgruppe zugeschnitten und decken Rechtsgebiete sowohl aus dem beruflichen als auch aus dem privaten Bereich ab.
Mitversichert sind der Ehe- oder nichteheliche Lebenspartner, die Kinder, sofern sie in Ihrem Haushalt leben und minderjährig oder unter 25 und nicht berufstätig sind, aber auch die Mitarbeiter Ihres Betriebes. Versichert sind Streitigkeiten, die Sie als Arbeitgeber führen, Streitigkeiten um privat und/oder gewerblich genutzte Grundstücke und Wohnungen, die Verteidigung in Straf-, Ordnungswidrigkeits- und Disziplinarverfahren.
Im Paket sind außerdem Verkehrsrechtsschutz sowie eine anwaltliche Beratung im Familien- und Erbrecht enthalten.
Der Versicherungsschutz umfasst jeweils die Gebühren für einen von Ihnen bestimmten Anwalt (auf Wunsch hilft Ihnen der Versicherer bei der Anwaltssuche) und, wenn erforderlich, die Kosten für das Gerichtsverfahren und die der Gegenseite. Nur im Familien- und Erbrechtsschutz trägt der Versicherer lediglich die Kosten für eine anwaltliche Beratung.
Die Prämie für diese Versicherung bemisst sich meist nach der Zahl der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen. Betriebe, die bis zu drei Arbeitnehmer beschäftigen, zahlen für ein solches Paket etwa 350 Euro.
Firmen- und Privat- Rechtsschutz:
Alternativ können Sie jedoch den beruflichen und den privaten Bereich auch gesondert voneinander versichern.
Eine Firmen-Rechtsschutzversicherung deckt Streitigkeiten rund um Ihr Unternehmen (Preis der Police: circa 100 bis 200 Euro im Jahr bei kleiner bis mittlerer Betriebsgröße), eine Privat-Rechtsschutzversicherung für Selbständige umfasst den privaten Bereich (zirka 100 bis 150 Euro).
Im Gegensatz zum Kombipaket sind in diesen Paketen der Verkehrsrechtsschutz und der Grundstücksund Wohnungsrechtsschutz nicht mit eingeschlossen und müssen daher gesondert abgeschlossen werden.
Spezieller Versicherungsschutz für Unternehmensleiter: Die Spezial-Rechtsschutzversicherung für Unternehmensleiter ist für Vorstände, Geschäftsführer und andere leitende Personen von Unternehmen gedacht. Unterläuft Ihnen im Rahmen einer solchen Tätigkeit ein Fehler, können schnell Vermögensschäden sowohl für Ihr Unternehmen als auch für andere entstehen. Wenn Sie dann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Anwalt und - wenn es zum Rechtsstreit kommt - auch die des Gerichtsverfahrens.
Da solche Verfahren häufig noch weitere Konsequenzen für die Unternehmensleiter haben können, bieten einige Versicherer zusätzlich einen Versicherungsschutz für Streitigkeiten um Ihren Anstellungsvertrag und für die Kosten der Verteidigung in einem Strafverfahren an.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Manager und Aufsichtsräte: Vor dem Hintergrund sich radikal ändernder Finanzmärkte und einer hohen Zahl von Unternehmenszusammenbrüchen stellt sich zunehmend die Frage der Haftungsverantwortung von Führungskräften. Nach Fehlentscheidungen oder Missmanagement sehen sich Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführer zunehmend mit Forderungen konfrontiert. Mit der so genannten D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability) schützen sich Topmanager und Aufsichtsräte gegen Ansprüche des eigenen Unternehmens oder Forderungen von außen, zum Beispiel Aktionären, die Schadenersatz verlangen.
Versicherungsschutz wird regelmäßig für sämtliche Organmitglieder ohne namentliche Nennung geboten, was vor allem bei einem häufigen Wechsel in der Aufsichtsratszusammensetzung wichtig ist. Ausgeschlossen sind Personen- und Sachschäden sowie vorsätzliches Handeln und Verstöße gegen so genannte Insider-Regeln. Immer aber gilt: Eine D&O-Versicherung entbindet nicht von unternehmerischer Verantwortung. Wer also wissentlich oder sogar vorsätzlich seine Pflichten als Vorstand, Geschäftsführer oder Aufsichtsrat verletzt, kann keinen Versicherungsschutz erwarten.
Arbeitsausfallversicherung – Lohn- und Gehaltsfortzahlungen bei Erkrankung von Mitarbeitern: Sie ist speziell für Arbeitgeber gedacht und kommt für die Lohn- und Gehaltskosten erkrankter Arbeitnehmer auf. Wird ein Angestellter krank, so ist das Unternehmen in der Regel verpflichtet, sechs Wochen lang das Gehalt weiterzuzahlen. Viele Firmen haben außerdem mit ihren in Führungspositionen tätigen Mitarbeitern freiwillig eine längere Gehaltsfortzahlung vereinbart.
Die finanziellen Belastungen aus diesen gesetzlichen und freiwilligen Sozialleistungen können mit der Arbeitsausfallversicherung abgefangen werden. Die Beiträge zu dieser Form der privaten Krankenversicherung sind von Alter und Geschlecht der Mitarbeiter sowie von Höhe und Dauer der Lohnfortzahlung abhängig.
Betriebskostenversicherung: Auch bei Krankheit oder Unfall des Firmen- oder Praxisinhabers laufen die Betriebskosten weiter. Mit einer Betriebskostenversicherung lassen sich die Ausgaben für Mieten, Zinsen, Löhne u. a. auffangen.
Nach den Versicherungsbedingungen (BKVB) wird für längstens zwölf Monate geleistet, wenn der Betrieb des Versicherungsnehmers auf Grund vorrübergehender vollständiger Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person ganz oder teilweise unterbrochen werden muss.
Der Versicherungsschutz ist anders konzipiert als bei der Verdienstausfall- oder Krankentagegeldversicherung, die maximal bis zur Höhe des entgangenen Nettoeinkommens leistet.
Noch gravierender ist der Unterschied zur .Betriebsunterbrechungsversicherung (BU)., die als reine Sachversicherung für Ausfälle infolge von Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm einsteht.
Freiberufler können zusätzlich den entgangenen Betriebsgewinn versichern. Je länger die Karenzzeit, desto niedriger der Beitrag.
Praxisausfallversicherung: Handelt es sich bei der Betriebskostenversicherung um eine Betriebs-unterbrechungsversicherung infolge Arbeitsunfähigkeit, so leistet die spezielle Praxisausfallversicherung zusätzlich infolge von Sachschäden.
Nach den 1994 amtlich genehmigten Versicherungsbedingungen für Praxen von niedergelassenen Ärzten, Psychologen, Anwälten, Wirtschaftsprüfern, Ingenieuren und Gutachtern sind dies Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Elementarereignisse (Sturm, Hagel), Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl/Raub und eine behördlich verfügte Quarantäne.
Bei VertragsAbschluss wird eine Versicherungssumme festgelegt, die sich an den laufenden Betriebskosten des Vorjahres orientiert.