Abschied von Vater Staat
Mit der Erlangung der wirtschaftlichen Selbständigkeit stehen Sie auch vor der Frage, wie Sie es in Zukunft mit Ihrer Kranken-, Alters-, Hinterbliebenen-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung halten sollen. Wenn Sie bisher als Angestellter oder Arbeiter tätig waren, haben Sie sich um die soziale Sicherung weniger Gedanken machen müssen. Eine Grundversorgung war Ihnen sicher.
Gesetzliche Rentenversicherung:
Sie waren in der gesetzlichen Rentenversicherung und damit - wenn auch nicht gerade üppig – im Alter und bei Invalidität versorgt. Im Todesfall hätte die gesetzliche Rentenversicherung in relativ bescheidenem Umfang für den Unterhalt Ihrer Familie gesorgt. Sie steht Ihnen auch weiterhin offen, gleichgültig, ob Sie Freiberufler, Handwerker, Händler oder Gewerbetreibender sind.
Zu beachten ist, dass bestimmte Selbständige rentenversicherungspflichtig sind. Hierzu gehören unter anderem selbständige Lehrer und Erzieher, die in ihrem Betrieb keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, freiberufliche Hebammen oder Selbständige mit einem Auftraggeber, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit ebenfalls keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.
Gesetzliche Unfallversicherung:
Gegen Berufsunfälle, Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte und gegen Berufskrankheiten waren Sie bisher in der Berufsgenossenschaft versichert. Die Kosten dafür trug der Arbeitgeber. Für einige Berufsgruppen gilt auch in der Selbständigkeit die Verpflichtung zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Unfallversicherung. Jedenfalls bis zu einer gewissen Einkommensgrenze.
Private Absicherung füllt Lücken aus:
Andererseits haben Freiberufler und Unternehmer zum Teil die Möglichkeit, sich freiwillig in der Berufsgenossenschaft gegen die Folgen von Arbeitsunfällen zu versichern. Das reicht bis zur Invaliditäts- und Hinterbliebenenrente. Eine lückenlose Absicherung gegen Unfallrisiken erhalten Sie dabei aber nicht. Auch hier sollten Sie private Alternativen ins Auge fassen.
Krankenversicherung: Selbständige sind gemäß Sozialgesetzbuch V versicherungsfrei. Damit haben sie grundsätzlich die Wahl zwischen einem privaten und einem freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherungs-schutz. Freiwillig gesetzlich krankenversichern können Sie sich allerdings nur dann, wenn Sie vor dem Wechsel in die Selbständigkeit bereits gesetzlich krankenversichert waren – beispielsweise als Arbeitnehmer.
Schließt ein Selbständiger eine private Krankenversicherung ab, so ist dies eine Entscheidung fürs Leben. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur bei Aufnahme eines abhängigen Beschäftigungs-verhältnisses vor Vollendung des 55. Lebensjahres möglich.
Als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fungieren Orts-, Betriebs- und Innungs-krankenkassen sowie die Ersatzkassen. Für die gesetzlichen Kassen gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip.
Die Versichertenkarte berechtigt den Versicherten zur Behandlung bei Krankheit und Unfall. Die Abrechnung erfolgt zwischen Krankenkasse, Leistungserbringern (Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken) und Kassenärztlicher Vereinigung.
Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach dem Einkommen des Arbeitnehmers - bis zu einer jährlich neu festgelegten Bemessungsgrenze. Der Leistungsumfang ist praktisch für alle Versicherten gleich. Man spricht vom Solidaritätsprinzip.
Pflegepflichtversicherung: Seit dem 1. Januar 1995 ist praktisch jeder Bürger verpflichtet, sich staatlich oder privat gegen den Pflegefall zu versichern. So sieht es das Pflegepflichtversicherungsgesetz vor. Pflicht- versicherte und freiwillige Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen fallen automatisch unter den Schutz der sozialen Pflegeversicherung, während privat Krankenversicherte sich privat pflegeversichern müssen. Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte können zu Beginn ihrer freiwilligen Versicherung wählen, ob sie gesetzlich oder privat pflegeversichert sein wollen.
Die Pflegepflichtversicherung bietet eine Grundversorgung; sie kommt für die materiellen Folgen der Pflegebe-dürftigkeit auf - im Alter, nach schwerer Krankheit oder nach einem Unfall.
Seit April 1995 übernimmt sie die Kosten der häuslichen Pflege. Je nach Grad der ärztlich festgestellten Pflegebedürftigkeit trägt sie die Kosten für die Betreuung durch eine Pflegekraft oder zahlt Verwandten und Bekannten ein Pflegegeld, wenn sie für den Pflegebedürftigen sorgen. Wie sehr man pflegebe- dürftig ist, darüber entscheidet immer der Medizinische Dienst der Krankenversicherung.
Seit 1. Juli 1996 wird auch für die Pflege in Heimen geleistet. Der Höchstbetrag für pflegebedingte Aufwendungen liegt bei 1432 Euro im Monat, in Härtefällen ausnahmsweise bei 1688 Euro. Die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung muss der Pflegebedürftige jedoch selbst tragen. Dies lässt sich nur über eine private Zusatzversicherung vermeiden, will man dafür nicht seine Rente und das Ersparte verwenden.
Der Versicherungsbeitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt auch für Selbständige 1,7 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens, bei einer Bemessungsgrenze von 3 450 Euro für Selbständige und Freiberufler nach den beitragspflichtigen Einnahmen jedoch höchstens 58,66 Euro im Jahr 2003.
Private Versicherungen
Gerade im Augenblick der Existenzgründung denken die wenigsten Jungunternehmer an Krankheit und Alter. Das sollten Sie aber, nicht nur, weil Ihnen schon morgen etwas zustoßen könnte, sondern auch, weil es sich rechnet. Je jünger Sie beim Eintritt sind, desto wirtschaftlicher ist eine private Versicherung für Sie. Es gilt nicht das Solidari-täts-, sondern das Äquivalenzprinzip, das heißt, der Preis für den Versicherungsschutz richtet sich nach Art und Größe des Risikos oder der entsprechenden Risikogruppe.
Die anhaltende Diskussion um die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung hat eine Problematik der demographischen Entwicklung in Deutschland besonders verdeutlicht: Die Menschen leben, nicht zuletzt auf Grund des wünschenswerten medizinischen Fortschritts, immer länger. Entsprechend verlängert sich der Zeitraum des Rentenbezugs. Deshalb ist die Kalkulierbarkeit der individuellen privaten Altersvorsorge besonders wichtig. Jeder sollte sich sicher sein können, dass lebenslang ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
Private Rentenversicherung: Die private Rentenversicherung bietet die notwendige, kontinuierliche Absicherung im Alter. Bei dieser Versicherung wird Kapital, das für die Rentenzahlung im Alter benötigt wird, über einen meist sehr langen Zeitraum durch laufende Beitragszahlung angespart. Die Auszahlung der vereinbarten Rente beginnt in den meisten Fällen zwischen dem 60. und dem 65. Geburtstag. Die Versicherer garantieren ihren Kunden eine lebenslange Rentenzahlung in einer bestimmten Höhe. Diese ergibt sich aus der garantierten Mindestverzinsung des aufgebauten Kapitals von derzeit 1,75 Prozent.
Über diese garantierte Rente hinaus wird der Versicherte an den erwirtschafteten Überschüssen zu mindestens 90 Prozent beteiligt. Wie hoch die Überschussbeteiligung bei Vertragsende sein wird, kann zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden. Sie hängt überwiegend von der Entwicklung am Kapitalmarkt ab. Ihr Verlauf wird anhand verschiedener Zinsszenarien beispielhaft dargestellt. Im Vertrag kann eine Garantiezeit festgelegt werden, in der die Rente auch nach dem Tod des Versicherten weitergezahlt wird.
Kapitallebensversicherung: Sie ist eine sehr gefragte Form der Lebensversicherung in Deutschland, denn sie bietet finanziellen Schutz im Alter und für die Familie. Die Kapitallebensversicherung sichert nicht nur die Hinterbliebenen im Falle des Todes des Unternehmers ab, sondern bringt ihm im Erlebensfall zum vereinbarten Zeitpunkt auch ein hübsches Sümmchen Geld.
Die in der Police vereinbarte Versicherungssumme beziffert dabei nur die garantierte Mindestleistung der Assekuranz. Weil die Versicherung die garantierte Leistung unter vorsichtigen Annahmen zur Verzinsung, zur Entwicklung der Sterblichkeit und der Kosten errechnen muss, erwirtschaftet sie tatsächlich regelmäßig höhere Erträge. Diese Überschüsse kommen während der Laufzeit des Vertrages zur garantierten Mindestleistung hinzu. Rund 97 Prozent dessen, was die Versicherung an Überschüssen erwirtschaftet, gibt sie an die Versicherten weiter. Auf diese weitergegebenen Überschüsse wirkt wiederum die Garantieverpflichtung mit der Folge, dass erneut Überschüsse entstehen. Das bedeutet: Von Jahr zu Jahr erhöht sich die garantierte Leistung. Je länger ein Vertrag läuft, desto größer wird die am Ende auszuzahlende Summe.
Falls Ihnen gerade in der Phase der Existenzgründung die Kosten für eine Kapitallebensversicherung zu hoch sind, können Sie zunächst auch eine Risikolebensversicherung mit Umtauschrecht abschließen. Ohne erneute Gesundheitsprüfung dürfen Sie dann innerhalb der vereinbarten Frist (meist 10 Jahre) aus der Risiko- in die Kapitallebensversicherung wechseln. Sie können aber auch eine Kapitallebensversicherung später in Rentenleistungen umwandeln.
Risikolebensversicherung schützt Angehörige: Mit ihr lässt sich nur das Todesfallrisiko finanziell absichern. Stirbt der Versicherte, so wird die in der Police genannte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Diese Versicherung eignet sich also nicht zur eigenen Altersversorgung. Aber Bankkredite lassen sich beispielsweise damit absichern. Wenn Sie sich nicht nur selbständig machen, sondern gleichzeitig noch ein Haus oder eine Produktionshalle bauen wollen, wird Ihnen die Bank möglicherweise nur dann ein Darlehen geben, wenn Sie eine Risikolebensversicherung nachweisen.
Versicherung auf verbundene Leben - die Doppelversicherung: Bei dieser Form der Kapitallebens-versicherung sind mehrere, meist zwei Personen, in einem einzigen Vertrag versichert. Der Beitrag ist bei dieser „Doppel-Versicherung“ naturgemäß höher als bei einer normalen Kapitallebensversicherung, allerdings im Normalfall auch günstiger als der Beitrag für zwei Einzelverträge. Meistens wird die Versicherungssumme an den überlebenden Partner ausgezahlt. Beliebt ist diese Versicherungsform als Ehegatten-Versicherung. Seit Mitte 1990 gilt, dass nur noch die Hälfte des bei Tod des Gatten ausgezahlten Geldes der Erbschaftsteuer unterliegt. Zuvor musste der/die Hinterbliebene noch den gesamten Betrag versteuern.
Aber auch Geschäftspartner können auf diesem Weg Vorsorge für den Fall treffen, dass einer der Partner stirbt. Häufig kommen zu dem persönlichen Verlust und dem Verlust von Know-how noch finanzielle Verpflichtungen, denen mit der Leistung aus dieser Versicherung vollständig, oder zumindest teilweise, nachgekommen werden kann.
Bei einigen Lebensversicherern können Sie auch eine Rentenversicherung oder eine Risikoversicherung auf verbundene Leben abschließen. Bei letzterer ist . wie bei der Risikoversicherung auf ein Leben . nur das Todesfallrisiko der beiden versicherten Personen abgedeckt. Eine Erlebensfallleistung wird also nicht gezahlt.
Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzschutz oder separat: Gerade für Existenzgründer gilt: Ohne den Chef läuft im Betrieb nichts. Wenn er in der Firma durch Berufsunfähigkeit ausfällt, ist ihr Bestehen gefährdet. Und seine Familie steht vor dem Nichts. Deshalb ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sehr wichtig. Weil es preisgünstiger ist, wird sie meist als Zusatz zu einer Kapital-, Risikolebens- oder Rentenversicherung abge-schlossen. Zahlreiche Unternehmen bieten diesen Schutz auch in einem separaten Vertrag an.
Normalerweise wird die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt, wenn der Versicherte länger als sechs Monate durch Krankheit oder Unfall an der Berufsausübung gehindert ist. Und zwar für die Dauer der Berufsunfähigkeit oder bis zum vereinbarten Ablauf der Versicherung. Außerdem entfällt jede weitere Beitragszahlung im Versicherungsfall.
Berufsunfähigkeitsschutz mit 1 000 Euro Monatsrente im Invaliditätsfall und einer Versicherungssumme von 50.000 Euro, fällig bei Tod, kostet einem 30-jährigen Mann . auf das Endalter 60 abgeschlossen . monatlich zirka 60 Euro Beitrag, Frauen zahlen etwas mehr.
Private Unfallversicherung – rund um die Uhr geschützt: Im Falle eines Falles trägt der junge Selbständige die finanziellen Folgen eines Unfalls zu 100 Prozent selbst. Deshalb sollte er auf die private Unfallversicherung auf keinen Fall verzichten. Sie bietet viel und kostet wenig. Sie gilt - anders als die gesetzliche Unfall-versicherung - rund um die Uhr, also im Beruf und in der Freizeit und weltweit.
Wie der Name schon sagt, wird nach Unfällen gezahlt, nicht aber bei Berufsunfähigkeit infolge von Krankheit. Die Leistungen beschränken sich nicht auf den Invaliditätsfall. Vereinbart werden können auch Übergangsgeld für lang anhaltende Unfallfolgen, Tagegelder für die Dauer der ärztlichen Behandlung oder des Krankenhaus-aufenthaltes. Die Tagesgeldleistungen können existenzbedrohende Einkommensverluste nach einem Unfall ausgleichen oder wenigstens mildern. Auch vereinbar: eine Todesfallleistung.
Für den Invaliditätsfall lassen sich auch Mehrleistungen bzw. Progressionsstaffeln vereinbaren. Beträgt zum Beispiel die Versicherungssumme 100 000 Euro und ist die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit nach dem Unfall zu 100 Prozent aufgehoben, erhöht sich bei vereinbarter Mehrleistung die Summe zum Beispiel auf volle 200 000 Euro.
Eine Unfallversicherung mit einer Invaliditätssumme von 100 000 Euro und vereinbarter Mehrleistung kostet einen Rechtsanwalt jährlich etwa 160 bis 180 Euro. Ein Dachdecker muss wegen seines höheren Unfallrisikos mit knapp dem Doppelten rechnen. Progressionsstaffeln greifen jedoch vertragsgemäß meist erst ab einem Invaliditätsgrad von 25 oder 50 Prozent. Bei einem Dauerschaden oder Verlust des Zeigefingers beispielsweise stehen dem Unfallversicherten 10 Prozent der Invaliditätsleistung zu. Eine hohe Grundversicherungssumme ist deshalb zum Beispiel für Handwerker oder Freiberufler, die besonders auf die Gebrauchsfähigkeit ihrer Finger angewiesen sind, besonders wichtig.
Krankenversicherungsschutz nach Maß: Etwa 40 deutsche Versicherungsunternehmen bieten private Krankheitsvollversicherungen an. Der Versicherungsschutz wird durch den Versicherungsnehmer mitbestimmt. Gewählt werden kann von einem Basisschutz - ähnlich dem der gesetzlichen Krankenversicherung - bis hin zu einem Spitzenschutz, der beispielsweise Unterkunft im Einbettzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus mit abdeckt.
Die Beiträge werden in der privaten Krankenversicherung (PKV) risikogerecht kalkuliert: Bei der Berechnung des Beitrages werden Eintrittsalter, Gesundheitszustand bei Antragstellung, Geschlecht und der gewünschte Leistungsumfang berücksichtigt. Durch Selbstbehalte können darüber hinaus die Versicherten die Höhe ihres Beitrages beeinflussen. Wer die Kosten für medizinische Leistungen bis zu einer Summe von beispielsweise 300 Euro oder 600 Euro jährlich selbst übernimmt, reduziert seinen an die PKV zu zahlenden Monatsbeitrag deutlich. Dies rechnet sich selbstverständlich insbesondere dann, wenn es in der Regel nicht zu einer vollen Auslastung des Selbstbehaltes kommen dürfte.
Doch nicht nur über einen Selbstbehalt lassen sich Beiträge sparen. Wer mindestens ein Jahr lang seine Versicherung nicht in Anspruch nimmt, kann bei den meisten Unternehmen mit einer Beitragsrückerstattung von bis zu mehreren Monatsbeiträgen rechnen.
Geld für jeden Tag in der Klinik:
Wenn Sie bei stationärer Behandlung gleich noch verschiedene Nebenkosten versichern wollen, so sollten Sie sich nach einer Krankenhaustagegeldversicherung erkundigen. Mit ihr lassen sich beispielsweise die Unterbringung eines Elternteiles im Zimmer des erkrankten Kindes oder eine Ersatzkraft im Haushalt finanzieren. Die Versicherung zahlt, zeitlich unbegrenzt und steuerfrei, für jeden Tag während des Aufenthalts im Krankenhaus.
Krankenhaus-Zusatzversicherung:
Falls Sie oder Ihr Ehepartner gesetzlich krankenversichert sind, können Sie statt einer privaten Vollversicherung eine Zusatzversicherung für den Krankenhausaufenthalt abschließen. Auch sie gestattet es Ihnen, ein Ein- oder Zweibettzimmer zu wählen und sich privatärztlich behandeln zu lassen.
Verdienstausfallversicherung: Die Krankentagegeldversicherung fängt Verdienstausfälle auf. Wenn Sie als Selbstständiger erkranken, haben Sie in der Regel auch kein Einkommen mehr. Schwierig wird es vor allem dann, wenn Sie für längere Zeit außer Gefecht gesetzt sind. Deshalb ist eine Krankentagegeldversicherung sehr wichtig für Sie. Das Tagegeld erhalten Sie bei Arbeitsunfähigkeit in vereinbarter Höhe, ganz gleich, ob Sie zu Hause oder im Krankenhaus behandelt werden.
Für Existenzgründer ist diese Versicherung meist unverzichtbar. Als Zahlungsbeginn können Sie mit dem Versicherer den vierten oder einen späteren Tag der Arbeitsunfähigkeit vereinbaren.
Die meisten privaten Krankenversicherer zahlen das Tagegeld zeitlich unbegrenzt. Allerdings darf es Ihr Arbeitseinkommen nicht übersteigen: Der Gesetzgeber möchte nicht, dass Sie an Ihrer Krankheit verdienen. Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach der Höhe des Tagegeldes, dem Zahlungsbeginn, dem Eintrittsalter und dem Geschlecht.
Auch im Ausland krankenversichert:
Ein Europa ohne Grenzen ist für Privatversicherte längst Wirklichkeit, denn der private Vollschutz gilt in ganz Europa. Auch außerhalb Europas sind Privatversicherte - meist bis zur Dauer eines Monats - abgesichert.
Wenn Sie bei einer Erkrankung im Ausland nicht Ihre Vollversicherung in Anspruch nehmen möchten, um die Beitragsrückerstattung nicht zu gefährden, und wenn Sie sicher sein möchten, dass auch die Kosten des medizinisch notwendigen Rücktransports in die Heimat abgesichert sind, so empfiehlt sich eine Auslandsreise-krankenversicherung. Diese zudem sehr preisgünstige private Versicherung kann man als Wochen- oder Jahrespolice erwerben.
Versichert sind die Kosten der ärztlichen Behandlung, Arzneimittel und Krankenhausaufenthalt . entweder ohne Begrenzung oder bis zur vereinbarten Höchstsumme. Bezahlt wird darüber hinaus ein medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland.
Wenn der Ehegatte mitarbeitet: Für Ehegatten von Selbständigen, die im Betrieb mitarbeiten, gilt nichts anderes als für alle Arbeitnehmer: Aushilfslöhne bis zu 325 Euro im Monat (ab April 400 Euro) sind sozial- versicherungsfrei, vorausgesetzt, die wöchentliche Arbeitszeit beträgt weniger als 15 Arbeitsstunden.
Aus der gesetzlichen Krankenversicherung kann nur austreten, wer als Arbeitnehmer 2003 monatlich mehr als 3 825 Euro verdient.
Für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 auf Grund ihres Einkommens privat versichert waren, gilt eine Versicherungspflichtgrenze von 3 450 Euro. Nur wenn ihr Einkommen unter diese Grenze sinkt, werden sie wieder versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Der gesetzlichen Rentenversicherung muss man hingegen auch bei einem höheren Gehalt angehören. Die Beiträge werden 2003 bis zu einem Monatsverdienst von 5100 Euro im Westen und bis zu 4 250 Euro im Osten berechnet. Der Beitragssatz beträgt 19,5 Prozent, wovon die Hälfte der Arbeitgeber zahlt.
Privat pflegeversichert: Das am 1. Januar 1995 in Kraft getretene Pflegeversicherungsgesetz gilt auch für Selbständige und Freiberufler. Waren sie am Jahresanfang 1995 gegen Krankheit privat vollversichert, so zahlen sie höchstens 1,7 Prozent von der Bemessungsgrenze, also bis zu 58,66 Euro.
Hierbei sind nicht erwerbstätige Kinder bis zum 23. Lebensjahr mitversichert, ebenso Kinder in Schul- oder Berufsausbildung bis zum 25. Lebensjahr. Beitragsfrei mitversichert sind auch - ohne Altersgrenze – behinderte Kinder, die nicht in der Lage sind, für sich selbst aufzukommen.
Kranken- und Pflegeversicherung gehören zusammen: Wer sich 2003 selbständig macht und privat Krankenversichert, unterliegt auch der privaten Pflegepflichtversicherung. Für ihn gilt, dass seine Beiträge risikogerecht und altersabhängig kalkuliert sind. Sein Beitrag kann auch unter dem Höchstbeitrag liegen. Andererseits können - je nach Vorerkrankungen – Risikoaufschläge den Versicherungsschutz verteuern, so dass auch höhere Monatsbeiträge möglich sind. Nach spätestens fünf Jahren jedoch wird der Höchstbeitrag der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung nicht mehr überschritten.
Pflege-Zusatzversicherung: Die Pflegepflichtversicherung . die gesetzliche wie die private - bietet lediglich einen Grundschutz. Wer im Pflegefall höhere Leistungen beanspruchen möchte, als sie im Pflegepflicht-versicherungsgesetz vorgesehen sind, kann sich zusätzlich privat absichern.
Mit einer Pflege- Zusatzversicherung lassen sich je nach Tarif vereinbaren: ein Pflegetagegeld (Pflegetagegeldversicherung) oder der Einsatz der nachgewiesenen Pflegekosten (Pflegekostenversicherung), begrenzt auf einen Höchstsatz. Auch eine Kombination dieser beiden Versicherungsarten ist möglich. Das vereinbarte Tagegeld wird unabhängig von den anfallenden Kosten gezahlt.
Neueren Datums ist die von mehreren Lebensversicherern angebotene Pflegerenten-Zusatzversicherung. Man kann sie bei Abschluss einer Kapital-, Leibrenten- oder Risikolebensversicherung erwerben. Gezahlt wird eine vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängige Rente, je nach Vertrag auf Lebenszeit oder bis zum Laufzeitende der Hauptversicherung, beispielsweise bis zum 60. oder 65. Lebensjahr.
Der Abschluss einer Pflege- oder Pflegerenten-Zusatzversicherung wird durch den eingeführten Sonderausgabenhöchstbetrag von 184 Euro im Jahr steuerlich begünstigt. Ausgenommen sind die vor 1958 Geborenen.