Welche Versicherung für wen?

Pflicht und Kür

In manchen Berufen ist es gar nicht möglich, sich ohne Versicherung selbständig zu machen. Ein Steuerberater darf nur dann seine Praxis eröffnen, wenn er eine Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Und kein Handwerker darf sich auf den Weg zum Kunden machen, ohne dass sein Auto versichert wäre.

Angebote einholen und an Gefahrenschwerpunkte denken:

Ist der Versicherungsschutz gesetzlich oder von der Standesorganisation vorgeschrieben, bleibt dem Jungunternehmer nur noch die Qual der Wahl zwischen etwa 500 Versicherungsanbietern, darunter rund 100, die über eine breite Versicherungspalette verfügen. Selbst wenn es um die Pflicht geht, kommen jedoch marktwirtschaftliche Prinzipien zum Zuge. Denn für die gleiche Leistung können durchaus unterschiedliche Beiträge verlangt werden.

So gibt es beispielsweise Versicherungen, die sich auf bestimmte Risiken spezialisiert haben. Andere wieder bieten Versicherungspakete an, in denen ergänzende Leistungen mit nur geringen Zusatzkosten enthalten sind. Mehrere Angebote einzuholen lohnt also immer.

Bei der Kür, also den Versicherungen, die Sie freiwillig abschließen können, sollten Sie sich zunächst einmal Gedanken darüber machen, was sinnvoll ist. Was für die eine Firma vorteilhaft ist, kann für die andere entbehrlich sein. Der Betreiber einer Kiesgrube benötigt kaum eine Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung, ein Juwelier hingegen dringend. Und eine Transportversicherung ist für einen Werkzeugmaschinenhersteller mit hohem Exportanteil unentbehrlich, für einen Steuerberater jedoch vollkommen überflüssig. Jedes Risiko, das die Existenz bedrohen könnte, sollte versichert werden.

Schutz für die Firma

Das Unternehmen muss vor Verlusten geschützt werden, die durch Schäden an Maschinen oder Gebäuden, aber auch durch Fahrlässigkeit oder mangelnde Qualifikation der Mitarbeiter entstehen können. Vor Substanzverlusten schützen Sie sich in erster Linie durch den Abschluss von Versicherungen im so genannten Sachbereich. Dazu gehören beispielsweise Feuer-, Leitungswasser-, Sturmschaden-, Glas-, Maschinen-, Elektronik-, Transport-, Auto- und Einbruchdiebstahlversicherungen.

 

Hohes Haftpflichtrisiko:

Aber auch eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung ist fast immer erforderlich. Denn sie schützt bei Schadenersatzansprüchen von Kunden und Besuchern. Unterschätzt wird oft die Notwendigkeit einer Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie kommt zum Beispiel für den entgangenen Gewinn infolge von Feuer- und Maschinenschäden auf. Wie ein solides Haus, so lässt sich optimaler Versicherungsschutz aber erst nach sorgfältiger Planung errichten. Ob Sie nun Handwerker, Händler oder Jungindustrieller sind: Mit Hilfe der nebenstehenden Checkliste für Betriebe können Sie sich auf das Gespräch mit Ihrem Versicherungsfachmann vorbereiten.

Die Kompetenz des Versicherungsexperten nutzen:

Dabei gehen Sie am besten so vor: Jedes der erwähnten Risiken stufen Sie durch Ankreuzen danach ein, ob es für Ihren Betrieb als „groß“, „mittel“ oder „klein“ anzusehen ist. Besteht für eine oder mehrere große Gefahren kein Versicherungsschutz, sollten Sie sich unbedingt mit einem Versicherungsvertreter in Verbindung setzen. Aber auch wegen der mittleren und kleineren Risiken sollten Sie ihn bei Gelegenheit ansprechen. Denn oft lassen sich diese prämiengünstig in bestehende Verträge einbeziehen.

Während sich die Checkliste für Betriebe in erster Linie auf Produktions- und Handelsunternehmen bezieht, ist die Übersicht auf Seite 9 vor allem für Freiberufler und Firmengründer gedacht. Denn privater und beruflicher Bereich lassen sich bei dieser Personengruppe nur selten streng voneinander trennen. Zumindest im Anfangsstadium wird der Beruf doch häufig im eigenen Haus oder in der Privatwohnung ausgeübt.

Sicherheit für den Chef

Was für die Firma gilt, muss auch für den Chef gelten. Ohne seine Arbeitskraft, ohne seine Ideen läuft meist nichts. Deshalb muss er Vorsorge treffen, dass seine Familie und sein Lebenswerk nicht durch plötzlich eintretende Berufsunfähigkeit oder gar seinen Tod gefährdet sind.

Selbständigkeit heißt auch: Selbst für die Absicherung sorgen.

Wenn Sie bisher als Arbeitnehmer beschäftigt waren, hat Ihr Arbeitgeber die Beiträge zur gesetzlichen  Renten- und Krankenversicherung für Sie abgeführt. Nicht nur diese Annehmlichkeit entfällt für den Freiberufler oder für den geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH. Sie müssen jetzt auch den 50-prozentigen Anteil, den bisher Ihr Arbeitgeber geleistet hat, aus eigener Tasche bezahlen. Für Selbständige gibt es außerdem weder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall noch Arbeitslosengeld.

Unter diesen Umständen lohnt es sich schon, mit einem spitzen Bleistift nachzurechnen, ob eine weitere Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse sinnvoll ist. Für die Altersversorgung gilt das Gleiche.

Ganz wichtig auch ist die Antwort auf die Frage, wie Sie als Selbständiger Ihr Einkommen sichern, wenn Sie längere Zeit krank sind. Andere Aspekte sind Finanzierungskosten und steuerliche Überlegungen.

Wenn Sie eine der Fragen mit .nein. beantworten, sollten Sie sich mit Ihren Versicherungsexperten in Verbindung setzen. Sonst kann es Ihnen passieren, dass Sie im Schadenfall plötzlich ohne Schutz dastehen.

Begriffe, die Sie kennen sollten

Sie müssen nicht gleich Fachchinesisch lernen, wenn Sie sich mit dem Thema .Versicherungen. befassen wollen. Kennen Sie jedoch ein paar Begriffe, so gelangen Sie schneller zum Ziel.

Keine Versicherung ohne Versicherungsantrag. So nennen die Assekuranzunternehmen das Formular, das Sie beim Abschluss einer Versicherung unterschreiben. Dabei können Sie auch Vereinbarungen treffen, die von den üblichen Versicherungsbedingungen (dazu gehört auch das „Kleingedruckte“. auf der Rückseite) abweichen. Allerdings werden solche Vereinbarungen meist erst dann gültig, wenn sie von der Hauptverwaltung des Versicherungsunternehmens ausdrücklich bestätigt werden.

Die Versicherungssumme wird schon im Antrag festgelegt. Das ist der Höchstbetrag, für den die Versicherung bei einem Schaden aufkommt.

Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert anpassen:

Diese Summe sollte mit dem tatsächlichen Wert des versicherten Gutes identisch sein. Ist sie niedriger als der reale Wert, sind Sie nicht ausreichend geschützt. Ist die Versicherungssumme dagegen zu hoch, erhalten Sie im Schadenfall keinesfalls diesen Betrag, sondern zahlen einfach nur zuviel Beitrag für den Schutz. Da Sie jedoch laufend Anschaffungen tätigen bzw. der Wert Ihres Unternehmens sich verändert, sollten Sie in regelmäßigen Zeitabständen im Gespräch mit dem Versicherungsvertreter über eine Anpassung der Versicherungssumme sprechen.

Bei Unterversicherung gibt es immer Ärger. Dann ist nämlich der versicherte Wert geringer als der tatsächliche. Bei einem Schaden bedeutet das, dass die Versicherung nur anteilig zahlt. Ein Beispiel: Eine Lagerhalle ist mit 40 000 Euro gegen Feuer versichert. Der tatsächliche Wert (beim Wiederaufbau) beträgt jedoch 50 000 Euro. Beim Brand wird die Hälfte des Gebäudes zerstört, der entstandene Schaden beträgt 25.000 Euro. Die Versicherung ersetzt aber nur 20 000 Euro, weil das 80 Prozent des Schadens entspricht. Die gesamte Halle war ja auch nur zu 80 Prozent ihres Wertes versichert. Die Unterversicherung betrug 20 Prozent.

Die Vorsorgeversicherung ist keine eigene Versicherungssparte, sondern findet sich auf  Versicherungsanträgen häufig in einer Spalte, die mit „Vorsorge - Versicherungssumme“ überschrieben ist. In der Praxis wird meist ein bestimmter Prozentsatz der Versicherungssumme als Vorsorgeversicherung ausgewiesen.

Unterversicherung lässt sich vermeiden:

Da im Laufe eines Jahres zum Beispiel neue Einrichtungsgegenstände angeschafft werden könnten, hilft die Vorsorgeversicherung, die dann bei einem Schaden mögliche Unterversicherung zu vermeiden. Andernfalls müsste jede Neuanschaffung sofort dem Versicherer gemeldet und die Versicherungssumme verändert werden, wenn ausreichender Schutz gewährleistet sein soll.

Der Versicherungsschein muss die mit dem Antrag festgelegten Daten enthalten. Sie sollten ihn genau prüfen, wenn Sie ihn etwa drei oder vier Wochen nach Unterschreiben des Antrages erhalten. Dieser Schein wird auch Police oder Dokument genannt. Die Versicherungsbedingungen stehen auch hier wieder auf der Rückseite - oder sind gesondert beigelegt.

Der Mindestbeitrag ist die Beitragssumme, die Sie für einen bestimmten Versicherungsschutz auf jeden Fall zahlen müssen. Der Beitrag für eine Sachversicherung wird in der Regel nach Promille berechnet, also pro 1.000 Euro Versicherungssumme. Die Gesellschaften verlangen allerdings einen Mindestbeitrag, um ihren Bearbeitungsaufwand zu decken. Beispiel: Eine Feuerversicherung soll 1 Promille kosten. Die gewünschte Versicherungssumme beträgt 10 000 Euro. Doch der Mindestbeitrag ist 25 Euro. Der Kunde muss also nicht 10, sondern 25 Euro überweisen.

Selbstbeteiligung oder Selbstbehalt wird der Betrag genannt, mit dem der Versicherte sich selbst an einem versicherten Schaden beteiligen muss. Beispiel: Der versicherte Schaden beträgt 500 Euro, die vereinbarte Selbstbeteiligung 10 Prozent. Also zahlt die Versicherung im Schadenfall 450 Euro. Bei mehreren Versicherungsarten sind Selbstbeteiligungen üblich, zum Beispiel bei Bearbeitungsschäden im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung oder bei der Kaskoversicherung für das Auto.

Ein Kapitel nicht nur für Jungunternehmer

Wenn Sie gerade dabei sind, eine Existenz zu gründen, werden Sie vielleicht sagen: „lch habe jetzt Wichtigeres zu tun, als an Versicherungen zu denken. Erst mal muss ich mein Geschäft in Schwung bringen.“ Eine riskante  Entscheidung, die möglicherweise bitteres Erwachen nach sich zieht. Deshalb schadet es nicht, wenn auch etablierte Unternehmer an dieser Stelle weiterlesen. Womöglich fällt Ihnen dann ein, was Sie bisher unterlassen haben.

Ein Schaden kommt selten allein:

Eine Feuerversicherung hat noch beinahe jeder. Aber ein Brand verursacht in der Regel Schäden, die weit über die Wiederherstellung des vernichteten Gebäudes hinausgehen. Der Einnahmeausfall durch den Produktionsausfall kann den eigentlichen Sachschaden um ein Vielfaches übersteigen. Und die Kosten (Löhne beispielsweise) laufen in der Zwischenzeit unvermindert weiter.

Gebündelte Versicherungen sind preisgünstiger:

Die Beiträge sind dabei viel günstiger als bei entsprechenden Einzelpolicen. Vorsorgeversicherungen sind in der Regel eingeschlossen. Viele Versicherungen machen Existenzgründern sogar für die ersten zwei oder drei Jahre besonders günstige Angebote.

Die wichtigsten Sachversicherungen

Wenn es brennt: Bei Brand und Blitzschlag, aber auch bei einer Explosion oder wenn ein Flugzeug auf Ihren Betrieb stürzt, bietet die Feuerversicherung finanziellen Schutz. Sie zahlt nicht nur für den Schaden, sondern auch für die Lösch- und Aufräumarbeiten. Außerdem für alle Maßnahmen, die der Schadenminderung dienen.

Bei Einbruchdiebstahl: Die Einbruchdiebstahlversicherung zahlt für das, was Einbrecher haben mitgehen lassen. Demolieren die ungebetenen Gäste Ihre Geschäftseinrichtung, werden auch die Kosten für die Instandsetzung übernommen.

Nach einem Rohrbruch: Die wenigsten vermögen sich das Ausmaß von Wasserschäden vorzustellen. Ein Rohrbruch kann nicht nur das Warenlager eines Gewerbebetriebes vernichten, sondern auch die EDV-Anlage eines Steuerberaters zerstören. Die Leitungswasserversicherung kommt für alle diese Schäden auf, auch dann, wenn Frost die Ursache war. Neben den Schäden an Gebäude und Einrichtung deckt sie auch die Kosten für die Nebenarbeiten, die notwendig sind, um den Schaden an der Rohrleitung zu beheben.

... und bei Sturm: Ein Herbststurm deckt nicht nur das Dach Ihres Hauses ab. Ein daneben stehender Baum stürzt auch noch um und beschädigt die Fassade. Für beide Schäden kommt die Sturmversicherung auf. Die übernimmt auch die Kosten für Sofortmaßnahmen, also zum Beispiel eine provisorische Sicherung des beschädigten Daches.

Bei Betriebsausfall nicht schutzlos - wenn nichts mehr geht: Haben z. B. Feuer oder Sturm Ihren Betrieb lahmgelegt, so laufen Löhne und Gehälter, Pacht und Zinsen weiter. Hilfe kommt von der Betriebsunterbrechungsversicherung (BU). Die Versicherer zeichnen in der Regel folgende Versicherungssummen:

·         die so genannte „Klein- BU- Versicherung“ bis zu 500.000 Euro Versicherungssumme. Sie kann immer nur zusammen mit einer Sachversicherung (Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-, Sturmversicherung) abgeschlossen werden. Die Versicherungssumme der Klein- BU- Versicherung ist identisch mit der des Sachversicherungsvertrages, der oft auch als Inhaltsversicherung bezeichnet wird.

·         Die „Mittlere-BU-Versicherung“ wird in der Regel für Versicherungssummen bis 2,5 Millionen Euro angeboten. Sie kann unabhängig von einer Inhaltsversicherung abgeschlossen werden.

Damit Ihr Betrieb aber so schnell wie möglich wieder einsatzbereit ist, übernimmt die Versicherung im Rahmen der Deckungssumme auch Mehrkosten zum Beispiel für Schichtarbeit und Überstundenzuschläge. Und für die Zeit bis zur Wiederherstellung übernimmt sie gegebenenfalls sogar den Aufwand für die Anmietung von Produktions-, Lager- und Geschäftsräumen. Für kleine und mittlere Unternehmen sind gebündelte Policen oft vorteilhaft.

Glück und Glas ... wie leicht bricht das! Während eine Versicherung für Einfachverglasung nicht unbedingt nötig ist, sieht die Sache ganz anders aus, wenn es sich um teures Spezialglas handelt, zum Beispiel bei groß- flächigen Schaufenstern. Aber auch für Zwischenwände in Büros oder Produktionsräumen wird aus Gründen der Wärme- und Schallisolierung immer häufiger Spezialglas verwendet. Nicht vergessen werden darf die Versicherung für Türverglasungen, Vitrinen, Schaukästen, Stand- oder Wandspiegel, Außen- und Dachverglasungen - und die gläserne Werbeschrift über dem Eingang. 

Was auch immer davon zu Bruch geht: Die Glasversicherung zahlt es. Dabei beschränkt sich die Kosten-übernahme nicht allein auf die neue Verglasung. Wenn zum Beispiel eine großflächige Schaufensterscheibe nicht sofort geliefert werden kann, finanziert die Versicherung auch eine Notverglasung, außerdem die Sonderkosten für Gerüste, Kräne und die Ausbesserungskosten an Mauerwerk und Anstrich.

Haftpflicht - ein Damoklesschwert

Berufs- und Betriebshaftpflicht:

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung nur für einige Berufsgruppen, zum Beispiel für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare und Rechtsanwälte. Ärzte, Zahnärzte und andere verstoßen gegen ihre Berufspflichten, wenn sie sich nicht ausreichend gegen Haftpflichtansprüche absichern. Auf jeden Fall gehört die Haftpflichtversicherung zu den Versicherungen, auf die kein Freiberufler, Händler oder Gewerbetreibender verzichten kann. Für den Architekten, der sich vielleicht einmal vertut, ist die Berufshaftpflichtversicherung genauso wichtig wie die Betriebshaftpflicht für einen Handwerker. Die Kosten für solche Policen sind von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Sie sollten unbedingt auf eine ausreichende Deckungssumme (2 Millionen Euro für Personen- und 1 Million Euro für Sachschäden) achten.

Unverzichtbarer Bestandteil einer Betriebshaftpflichtversicherung ist die Umwelthaftpflichtversicherung. Sie schützt vor Haftpflichtansprüchen wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen. Zu denken ist hier zum Beispiel an Fälle, in denen das Betriebsgebäude mit Öl beheizt wird und ausgelaufenes Öl und Erdreich entsorgt werden müssen. Oder an austretende Gase, die bei Bewohnern der Nachbarschaft Verätzungen hervorrufen.

Haftung für Produktmängel auch ohne Verschulden: Immer größere Bedeutung gewinnt die Produkthaftpflichtversicherung, die ebenfalls mit der Betriebshaftpflicht kombiniert werden kann. Nach dem Gesetz, das erst seit 1990 in Kraft ist, haftet ein Warenhersteller (und vielfach sogar der Importeur) für Schäden aus Produktmängeln auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft. Im August 2002 trat die jüngste Schadenersatzrechtsänderung in Kraft. Seither kann . auch ohne Verschulden . darüber hinaus Schmerzensgeld geltend gemacht werden.

Produkthaftpflichtversicherung inklusive: Stürzt zum Beispiel ein Jugendlicher mit einem technisch nicht einwandfreien Skateboard auf dem Bürgersteig und verletzt sich, kann die Haftung greifen. Über die Betriebshaftpflichtversicherung ist lediglich das Betriebsstättenrisiko versichert (zum Beispiel, wenn die auf dem Betriebsgelände liegende Ware sich entzündet und zu einem Feuerschaden in der Nachbarschaft führt).

Bestimmte Risiken müssen zudem über eine Produkthaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Hierzu zwei Beispiele:

Eine Firma stellt Behälter zur Lagerung von Flüssigkeiten her. Sie liefert eine Anzahl von Behältern an einen Getränkehersteller. Da die Behälter nicht geschmacksneutral sind, wird der Inhalt unbrauchbar. Hatte die Firma gemäß § 463 BGB zugesichert, ihr Produkt sei geschmacksneutral, so besteht Deckung für den eingetretenen Schaden nur über die gesondert zu vereinbarende Produkthaftpflichtversicherung.

Die von einer Firma hergestellte Gewürzessenz enthält einen Bitterstoff. Die unter Verwendung dieser Essenz hergestellten Waren sind ungenießbar. Für den hier eintretenden Vermögensschaden besteht Deckung nur über die Produkthaftpflichtversicherung.

Die Kosten für einen erforderlichen Rückruf mangelhaft hergestellter Produkte sind grundsätzlich nicht mehr über die Produkthaftpflichtversicherung gedeckt. Hier bietet der Abschluss einer Rückrufkostenversicherung Schutz.

Oft haftet der Händler für Produkte:

Wenn das Produkt in einem Land außerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EG) hergestellt wurde, ein Händler den Hersteller nicht kennt oder nennen will oder wenn er fremde Produkte unter einem eigenen Waren- oder Erkennungszeichen vertreibt, haftet er selbst. Das klingt kompliziert, kommt jedoch in der Praxis häufig vor.

Beispiel: Ein Gastwirt verkauft Sekt mit eigenem Etikett als seine .Hausmarke .. Der Schaumwein wurde vom Hersteller oder im Abfüllbetrieb gepanscht, die Gäste klagen über Kopfschmerzen und Übelkeit. Der Gastwirt haftet dafür.

Kraftfahrzeugversicherungen

In einem Fall ist eine Haftpflichtversicherung, gleichgültig ob für eine Privatperson oder einen Unternehmer, obligatorisch: nämlich dann, wenn Sie Auto fahren möchten. Ein Kraftfahrzeug darf in Deutschland nur dann benutzt werden, wenn für den Wagen eine Haftpflichtversicherung besteht. Ohne bestätigten Versicherungsschutz(Vorlage des Versicherungsnachweises beim Straßenverkehrsamt) gibt es kein Nummernschild - und damit keine Zulassung. So wird in jedem Fall sichergestellt, dass alle Schäden, die ein Fahrer verursacht, unabhängig von den finanziellen Verhältnissen des Fahrzeughalters ersetzt werden.

Die Kaskoversicherung ergänzt die Autohaftpflichtversicherung: Durch die Haftpflichtversicherung sind jedoch immer nur die Schäden gedeckt, die man Dritten zufügt, nicht jedoch die am eigenen Fahrzeug. Dafür werden Teil- und Vollkaskoversicherungen angeboten. Während die Teilkasko in erster Linie das Diebstahl-, Brand- und Glasbruchrisiko einschließt, bezahlt die Vollkasko dar- über hinaus Schäden am eigenen Auto bei Unfall und Vandalismus auch dann, wenn der Versicherte den Unfall selbst verursacht hat.

Die Versicherungsprämie richtet sich nach der Art der Nutzung, dem Fahrzeugtyp, den schadenfreien Jahren und - bei Personenwagen - auch nach dem Zulassungsort des Wagens; aber auch nach der jährlichen Fahrleistung oder der Nutzung einer Garage.

© 2011 Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse Zum Seitenanfang